Anlage 2 BRAO
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 3418 - 3420 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil 1 Anwaltsgerichtliche Verfahren Nr.GebührentatbestandGebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 1110 bis 1112Vorbemerkung 1: (1) Im anwaltsgerichtlichen Verfahren bemessen sich die Gerichtsgebühren vorbehaltlich des Absatzes 2 für alle Rechtszüge nach der rechtskräftig verhängten Maßnahme. (2) Wird ein Rechtsmittel oder ein Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, so hat das Gericht die Gebühr zu ermäßigen, soweit es unbillig wäre, das Mitglied der Rechtsanwaltskammer damit zu belasten. (3) Im Verfahren nach Wiederaufnahme werden die gleichen Gebühren wie für das wiederaufgenommene Verfahren erhoben. Wird jedoch nach Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens das frühere Urteil aufgehoben, gilt für die Gebührenerhebung jeder Rechtszug des neuen Verfahrens mit dem jeweiligen Rechtszug des früheren Verfahrens zusammen als ein Rechtszug. Gebühren werden auch für Rechtszüge erhoben, die nur im früheren Verfahren stattgefunden haben. Abschnitt 1 Verfahren vor dem Anwaltsgericht Unterabschnitt 1 Anwaltsgerichtliches Verfahren erster Instanz1110Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: 1. einer Warnung, 2. eines Verweises, 3. einer Geldbuße 240,00 EUR1111Verfahren mit Urteil bei Verhängung eines Vertretungs- oder Beistandsverbots nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 oder Abs. 2 Nr. 4 BRAO360,00 EUR1112Verfahren mit Urteil bei Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft oder Aberkennung der Rechtsdienstleistungsbefugnis480,00 EUR Unterabschnitt 2 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge1120Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 74a Abs. 1 BRAO: Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen.....160,00 EUR Abschnitt 2 Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof Unterabschnitt 1 Berufung1210Berufungsverfahren mit Urteil 1,51211Erledigung des Berufungsverfahrens ohne Urteil 0,5 Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Berufung vor Ablauf der Begründungsfrist. Unterabschnitt 2 Beschwerde1220Verfahren über Beschwerden im anwaltsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen.....50,00 EUR Von dem Mitglied der Rechtsanwaltskammer wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen es rechtskräftig eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. Unterabschnitt 3 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds1230Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 57 Abs. 3 BRAO: Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen.....200,00 EUR Abschnitt 3 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof Unterabschnitt 1 Revision1310Revisionsverfahren mit Urteil oder mit Beschluss nach § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO 2,01311Erledigung des Revisionsverfahrens ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO 1,0 Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist. Unterabschnitt 2 Beschwerde1320Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen.....1,01321Verfahren über sonstige Beschwerden im anwaltsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen..... 50,00 EUR Von dem Mitglied der Rechtsanwaltskammer wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen es rechtskräftig eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. Unterabschnitt 3 Verfahren wegen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten oder Berufsausübungsgesellschaften1330Anwaltsgerichtliches Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer Maßnahme1,51331Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 57 Abs. 3 i. V. m. § 163 Satz 2 BRAO: Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen.....240,00 EUR1332Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 74a Abs. 1 i. V. m. § 163 Satz 2 BRAO: Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen 240,00 EUR Abschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör1400Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen..... 50,00 EUR
Anwaltsgerichtliche Verfahren
Verfahren vor dem Anwaltsgericht Unterabschnitt 1 Anwaltsgerichtliches Verfahren erster Instanz Unterabschnitt 2 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge
Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof Unterabschnitt 1 Berufung Unterabschnitt 2 Beschwerde Unterabschnitt 3 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof Unterabschnitt 1 Revision Unterabschnitt 2 Beschwerde Unterabschnitt 3 Verfahren wegen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten oder Berufsausübungsgesellschaften
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Erster RechtszugUnterabschnitt 1 AnwaltsgerichtshofUnterabschnitt 2 Bundesgerichtshof
Zulassung und Durchführung der Berufung
Vorläufiger RechtsschutzUnterabschnitt 1 AnwaltsgerichtshofUnterabschnitt 2 Bundesgerichtshof als Rechtsmittelgericht in der HauptsacheUnterabschnitt 3 Bundesgerichtshof
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör